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Hundesteuer

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Hundehalter finden sie meist ungerecht. Hundegegnern kann sie nicht hoch genug sein. Die Hunde­steuer. Über die Höhe der Hundesteuer entscheidet jede Gemeinde selbst. Dabei gibt es unterschiedliche Verordnungen zu Vergünstigungen und Hundesteuerbefreiung.

Den Hund für die Steuer anmelden

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder dem Umzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Das Anmelden, Abmelden oder Ummelden kann in vielen Städten schriftlich erfolgen, oft auch telefonisch, online oder per E-Mail. Eine persönliche Anmeldung ist nur in den wenigsten Gemeinden nötig. Beim Umzug in eine neue Gemeinde kann die Hundeanmeldung oft auch gleichzeitig mit der eigenen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verbunden werden. Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter einen Steuerbescheid und die aktuelle Hundesteuermarke.

Hundhalter müssen den Hund unter folgenden Bedingungen anmelden

  • wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
  • wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
  • wenn Sie aus einer anderen Gemeinde in eine neue Gemeinde zugezogen sind.

Benötigte Unterlagen

  • Wurfjahr
  • Rasse
  • Farbe
  • Geschlecht
  • Erst- oder Zweithund
  • seit wann wird der Hund gehalten

Anmeldung je nach Gemeinde

  • per Online-Formular
  • per PDF-Formular
  • per Fax
  • telefonisch
  • persönlich

Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei bis vier Wochen je nach Gemeinde an

  • nachdem Sie ihn aufgenommen haben,
  • nachdem er vier Monate alt geworden ist (geboren von Ihrer gehaltenen Hündin) oder
  • nachdem Sie nach München gezogen sind

Hundesteuermarke

Sie erhalten bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke. Der Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen.

Die Hundesteuer der Gemeinde

Gemeindesteuern sind Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 6 GG den Gemeinden/Gemeindeverbänden zusteht. Dazu gehören die sogenannten Realsteuern sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (wie Schankerlaubnis-, Jagd- und Fischerei-, Getränke-, Hunde- und Vergnügungsteuer). Die Entscheidung, ob eine Hundesteuersatzung erlassen wird oder nicht, steht im Ermessen der Gemeinde. Die Gerichte haben gebilligt, dass es zulässig ist, dass Gemeinden nur das Halten von Hunden, nicht aber das anderer (Haus-)Tiere besteuern. Als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer darf die Hundesteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung oder Diensthunde) erhoben werden. Bei der Festlegung der Hundesteuersätze haben die Gemeinden einen weiten Entscheidungsspielraum. Dasselbe gilt für die Gewährung von Steuerermäßigungen. Eine erhöhte Steuer für sog. Kampfhunde ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber 2015 zulässig. Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.

In welchen Fällen Hunde bei der Gemeinde an- und ggf. wieder abzumelden sind und welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde, die entsprechende Regelungen in der örtlichen Hundesteuersatzung treffen kann. Die Gemeinden können zur Kennzeichnung der angemeldeten Hunde amtliche Hundezeichen ("Hundemarken") herausgeben.

Hundesteuereinnahmen 2014

  • Länder: 16 Mio
  • Gemeinden: 293 Mio

Das ist ein Anteil von 0,05 Prozent des Gesamt­steuer­aufkommen 643 Milliarden Euro im Jahr 2014.

Kosten der Hundesteuer

München

  • 100,00 Euro jährlich für jeden gehaltenen Hund
  • 800,00 Euro jährlich für jeden gehaltenen Kampfhund

Berlin

Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 € im Jahr und für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.

Von der Hundesteuer ist Steuerbefreiung auf Antrag zu gewähren für das Halten von:

  • Blindenführhunden
  • Hunden, die ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • Hunden, die in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden stehen,
  • Hunden, welche die Prüfung für die Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen,
  • Hunden, die aus Tierheimen , Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen werden, insoweit jedoch nur für ein Kalenderjahr

Hamburg

Die Steuer beträgt 90,- Euro  im Jahr und bei gefährlichen Hunden 600,- Euro im Jahr. Bei Erlass- oder Befreiungsanträgen wie zum Beispiel Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Schwerbehinderung von mehr als 50 Prozent müssen Sie sich neben der Registrierung beim Hunderegister an das Finanzamt wenden. Eine Ermäßigung kann beantragt werden durch Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), so

  • bei Hilfe zum Lebensunterhalt
  • bei Erwerbsminderung oder bei
  • Grundsicherung im Alter

Empfängern von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Harz IV) steht eine Ermäßigung der Steuer nicht zu.

Eine Befreiung von der Hundesteuer können Sie beantragen für:

  • Rettungshunde
  • oder für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent dienen. Die Hunde müssen hierfür eine besondere Ausbildung nachweisen, die geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zu diesen Hunden zählen beispielsweise Blindenführhunde.

Köln

Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 156 Euro.

Sie wird halbjährlich am 1. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am 1. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.

Frankfurt am Main

Die Steuer beträgt für den ersten Hund 90 €,
für jeden weiteren Hund 180 €.
Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 900 €.

Stuttgart

  • Hund 108 Euro
  • weiterer Hund 216 Euro
  • steuerfreier Hund 0 Euro
  • gefährlicher Hund/Kampfhund 612 Euro
  • Zwinger 216 Euro

Düsseldorf

  • ein Hund 96,00 Euro
  • zwei Hunde (je Hund) 150,00 Euro
  • drei oder mehr Hunde (je Hund) 180,00 Euro
  • ein Kampfhund 600,00 Euro
  • zwei oder mehr Kampfhunde (je Kampfhund) 900,00 Euro

Dortmund

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen
gemeinsam

  • nur ein Hund gehalten wird 156,00 €
  • zwei Hunde gehalten werden, je Hund 204,00 €
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €

Essen

  • Ein Hund: 156,00 Euro
  • Zwei Hunde: 216,00 Euro je Hund
  • Drei Hunde: 252,00 Euro je Hund
  • Gefährlicher Hund: 852,00 Euro je Hund

Bremen

Die Steuer beträgt 122,64 Euro je Hund und Kalenderjahr. Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen erlassen oder ermäßigt werden.

Hundesteuer Befreiung oder Ermäßigung - Hundesteuer sparen zahlen je nach Gemeinde

  • Hunde, die ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • Hunde, die in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden stehen,
  • Hunde, welche die Prüfung für die Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen,
  • Hunde, die aus Tierheimen , Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen werden, insoweit jedoch nur für ein Kalenderjahr

Einstufung als gefährlicher Hund

  • Ein Hund mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren (wird vom Amt für Öffentliche Ordnung festgestellt).
  • Ein Hund, der einer der folgenden Rassen angehört, beziehungsweise um eine Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration mit Hunden der folgenden Rassen: American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.

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Kommentare

Montag, 8 Mai, 2017 - 23:17
Melisa-44

Hi zusammen,

ich kenne mehrere Hündinnen, die bei Scheinschwangerschaften schwer zu kämpfen hatten und deswegen vom Tierarzt mit Hormonen behandelt werden mußten. Noch schlimmer sind die Scheinschwangerschaften bei Hündinnen, die dann Tumore im Brustbereich bekommen haben und darauf eingeschläfert werden mußten.

Nach Studien sinkt das Risiko von Brustkrebs um über 75% bei seiner Hündin mit einer Kastration zwischen der 1. und 2. Läufigkeit. Hündinnen ohne Kastration erkranken also zu 75% im Alter an Brustkrebs. Meine eigenen 2 kastrierten Hündinnen sind 13 und 14 Jahre alt und haben bisher keinen Verdacht auf Krebs.

LG Melisa

Anzahl an Kommentaren: 9
Mittwoch, 4 September, 2019 - 22:04
Lisa-1985

Hi,

Unser Hund musste erstmal an das Fahrrad gewohnt werden. Anfangs mochte er das Fahrrad nicht mal in seiner Nähe und hat es angebellt. Zu der Zeit dachte ich erstmal das wird nie was. Wir haben ihn dann aber mit Leckerlis jeden Tag an das Fahrrad gewöhnt und irgendwann hat er sogar das Beissen in die Leine am Fahrrad sich abgewöhnt. Wir haben ihm die Leckerlis immer auf der rechten Seite des Fahrrads gegeben und ihn so an die Seite gewöhnt, die vom Verkehr abgewendet ist.

Dann haben wir mit einem Aufmerksamkeits Befehl "Nelly Achtung" immer angekündigt, dass er auf mich achten muss, um einen Richtungswechsel oder einen Stop zu erkennen. Das Ganze natürlich erstmal au Feldwegen geübt und dann nach ein paar Wochen auch mal kurze Stücke im Stadtverkehr. 

Das hat gut geklappt bis jetzt, aber wir sind am Überlegen, ob ein Klicker jetzt vielleicht mehr bringt.

GLG Lisa

Anzahl an Kommentaren: 3
Montag, 30 Dezember, 2019 - 21:06
Sandra-56

Hi,

Hunde mit langem Fell sind insgesamt meist aufwendiger zu pflegen als Kurzhaar Hunde, wenn man die Fellpflege nicht allein dem Hund überlässt. Aber nicht nur die Länge des Haarkleids ist ausschlaggebend, sondern auch die Art des Fells. Manche Langhaar und auch manche Kurzhaar Hunde haben ein Unterfell, welches nach dem Winter zu einem massiven Haaren der Hunde führt. Wenn ihr die Haare nicht zu Hause haben wollt, dann müsst ihr Euren Hunden ein paar Wochen lang das Unterfell rausbürsten. Bei Hunden ohne Unterfell ist das nicht der Fall. Es gibt auch ein paar Hunderassen, wie den Pudel oder Kreuzungen mit einem Pudel, die fast gar nicht haaren.

LG Sandra

 

Anzahl an Kommentaren: 4
Montag, 18 Dezember, 2017 - 22:18
Lilly_1981

Hallo,

Erhöhte Temperatur, Rötungen der Zitzen, Schwellungen am Körper haben unserer Hündin eine ganze Weile zugesetzt, bis wir erkannt haben, dass Sie scheinschwanger ist. Dann kam noch ein wenig Milchausfluss dazu.  Der Milchausfluss führte dazu, dass sie sich dauernd an den Zitzen geleckt hat. Das Ganze wurde dann noch kritischer, als sie einen Milchstau hatte und dann noch intensiver am eigenen Gesäuge geleckt hat. Bis wir beim Tierarzt waren haben sich die Zitzen schon entzündet und alles wurde noch viel schlimmer.

Wir haben uns dann für die Kastration entschieben, um ihr die ganzen Schmerzen und den Stress zu ersparen.

GLG Lilly

Anzahl an Kommentaren: 9
Mittwoch, 6 September, 2017 - 22:16
Christina_36

Hallo zusammen,

wir haben unsere Hündinnen bisher auch nie kastrieren lassen. Auch in einer Familie mit 2 Kindern geht das völlig ohne Probleme. Das Risiko der Krebserkankungen von nicht kastrierten Hündinnen gegenüber kastrierten Hündinnen ist laut unserer Erfahrungen und der unserer Hundeschule nicht größer. Wir haben uns dazu vorher selbst informiert und sind nicht blind den Meinungen der Tierärzte gefolgt, die solche OPs schnell mal unter gewissen Umständen empfehlen. Das Risiko, das Hündinnen ohne Kastration an Krebs erkranken liegt bei ca. 2 %. Hündinnen mit einer Kastration vor der ersten Läufigkeit liegen unter einem Prozent.

Grüße Christina

Anzahl an Kommentaren: 9

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