Basenji
Gespeichert von Reinhard Roderer am/um
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Basenjis sind anspruchsvoll in der Haltung, sehr reinlich und verlieren kaum Haare. Basenjis brauchen als Jagdhunde viel Auslauf und Aufmerksamkeit. In ihrem Revier im Kreise der Familie sind die Hunde liebevolle Begleiter und eher von ruhiger Natur. Outdoor dominiert der Jagdinstinkt und beim Aufspüren von potentiellen Beutetieren hat der Hundehalter kaum Chancen den Hund zurückzurufen. Basenjis brauchen klare strickte Vorgaben und eine eindeutige Rangordnung.
Widerristhöhe:
Rüden: ca. 42 cm, Hündinnen: ca. 40 cm
Gewicht:
Rüden: ca. 11 kg, Hündinnen: ca. 10 kg
HAAR:
Das kurze Fell des Hundes ist glänzend, dicht und sehr fein. In den Farben ist das Fell schwarz, rotbraun und weiß mit lohfarbenen kleinen Abzeichen über den Augen. Gestromt ist das Fell gekennzeichnet durch schwarze Streifen auf rotbraunem Grund. Vom Hals bis zur Brust ist das Fell weiß. Die Rute sieht aufgedreht aus und hat am Ende eine weiße Spitze.
FARBE:
Grundfarben:
- black
- weiss
- rotbraun
Farbkombinationen:
- weiss, rotbraun
- rotbraun
- schwarz, rotbraun
- weiss, schwarz, rotbraun
HISTORIE:
Die Rasse Basenji stammt vom ägyptischen Tesem oder von dessen Vorfahren. Der Basenji wurde 1870 von den Briten entdeckt und seit 1930 wird er als Hunderasse gezüchtet. Die Rasse wird heute noch zur Jagd eingesetzt.
Wie ist das nur möglich, dass solche Hunde trotzdem überall in den Grossstädten anzutreffen sind? Das Tierschutzgesetz verbietet seit 1986 das Beschneiden der Ohren und seit 1998 das Amputieren der Rute. Kupierte Hunde dürfen seit 2001 nicht mehr auf Ausstellungen präsentiert werden. Der Verband Deutscher Hundezüchter hat 2002 ein generelles Ausstellungsverbot für kupierte Hunde aus dem In- und Ausland erlassen.
Im Alter von drei Tagen wurde den Welpen die Rute entfernt. Die Ohren zwischen der achten und zwölften Lebenswoche wurde mit einer Metallklemme eingeklemmt, die überhängenden Bereiche beschnitten, die Ränder vernäht und die hochempfindlichen verletzten Ohren in Spannung über dem Kopf mit Klebebändern fixiert. Die Eingriffe sollten unter Narkose durchgeführt werden, was in der Praxis jedoch oft umgangen wurde, wenn Hundehalter selbst zu Zange und Messer griffen.
Ist ein Hund in Deutschland geboren und wird zum Kupieren in ein anderes Land verbracht und wieder mit zurück genommen, ist dies laut dem Amtsgericht Neunkirchen Urteil ein Straftatbestand.
Grüße Elena