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Hundeschulen

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In der Hundeschule lernen Hunde verschiedene Kommandos. Der Hundehalter soll gleichzeitig lernen, diese Kommandos auf eine für den Hund verständliche Art und Weise zu geben. Es ist dadurch möglich, auch schwierige und sogar aggressive Hunde zu erziehen und das richtige Einwirken auf solche Hunde zu erlernen, sodass auch in schwierigen Fällen das weitere Zusammenleben von Hund und Halter ermöglicht werden kann.

Das Training kann in Hallen, im Freien oder auf Hundeplätzen mit verschiedenen Trainingsgegenständen durchgeführt werden.

Hundeschule finden

Prinzipiell unterliegt die Selbstbezeichnung als Hundeschule oder Hundetrainer keinen behördlichen oder rechtlichen Vorgaben. Jeder darf sich also ohne weiteres als Hundetrainer oder Hundeschule bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland müssen seit dem 1. August 2014 alle Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten wollen, eine Genehmigung durch das örtliche Veterinäramt einholen

IHK-Zertifikat - Kompaktlehrgang für Hundetrainer

In Kooperation mit der IHK Potsdam, der IHK Düsseldorf und der IHK Freiburg Südlicher Oberrhein bietet der BHV einen komprimierten Zertifikatslehrgang zum/zur „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ an, der sich speziell an Hundetrainer/innen und -Verhaltensberater/innen richtet, die bereits in diesem Beruf arbeiten.

Dieser Lehrgang besteht aus

  • einer Selbstlernphase 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn
  • einer Präsenzwoche mit abschließenden Klausuren
  • einer fachpraktischen Zertifikatsprüfung

Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme

Nachweis über mindestens 2 Jahre gewerbliche Tätigkeit als Hundeerzieher/in und/oder Verhaltensberater/in durch entweder

  • Gewerbezulassung/Erlaubnis oder
  • Sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in der Branche

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält man das Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“.
Das IHK-Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ ist ein durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam seit vielen Jahren anerkannter Abschluss. Das Qualifizierungsangebot der IHK Potsdam berücksichtigt die Anforderungen der artgerechten und tierschutzgemäßen Erziehung, Haltung und Ausbildung von Hunden sowie den verhaltensgerechten Umgang zwischen Hunden und Menschen.

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Neue Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die Ausbildung von Hunden

Ab dem 01. August 2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz für jeden, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet. Auch wer beabsichtigt, in der Hundeausbildung tätig zu werden, braucht eine Erlaubnis. Neben den Betreibern von klassischen Hundeschulen fallen darunter auch  

  • Hundeverhaltenstherapeuten 
  • Anbieter von Welpenspielstunden, bei denen die Halter angeleitet werden 
  • das Ausbilden von Blindenhunden 
  • das Ausbilden von „Servicedogs“ 
  • sonstige Tätigkeiten mit Hunden gegen Entgelt. 

Verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärzten, die im Rahmen des freien Berufes „Tierärztin/Tierarzt“ in selbstständiger Tätigkeit ausgeführt werden, gelten nicht als erlaubnispflichtig, ebenso wenig wie die Durchführung von Hundeführerscheinkursen der Landestierärztekammer. 

 Zuständig für die Erlaubniserteilung für Ihre Einrichtung ist das Veterinäramt. 

 Zur Beantragung der § 11 Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • ausgefüllter Antrag  
  • polizeiliches Führungszeugnis, 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und  
  • Plan der Trainings-/Ausbildungsstätte, sofern die Tätigkeit nicht mobil ausgeübt wird  

  

Wer für die Tätigkeit einen Antrag stellt, muss eine für den Tierschutz verantwortliche Person benennen. Diese kann, muss aber nicht, mit dem Antragsteller identisch sein. Die verantwortliche Person trägt die Verantwortung für die Tiere und muss daher während der Tätigkeit örtlich und zeitlich anwesend sein. 

Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein. Hierfür benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beides kann bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.  

  Darüber hinaus muss die verantwortliche Person sachkundig sein. Die Sachkunde kann entweder mit einer Qualifikation erbracht werden (siehe I.) oder mit einem dreiteiligen Fachgespräch am örtlich zuständigen Veterinäramt (siehe II.). Für die Zulassung zum Fachgespräch müssen fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. 

Verantwortliche Person mit Qualifikation 

Bestimmte Qualifikationen werden als ausreichender Sachkundenachweis anerkannt, so dass kein zusätzliches Fachgespräch zur Prüfung der Sachkunde im Veterinäramt Dachau durchgeführt werden muss. Diese Qualifikationen sind:

  • „Niedersächsische Hundetrainerzertifizierung“ der Tierärztekammer Niedersachsen 
  • Zertifizierte Hundetrainer/innen der Tierärztekammer Schleswig-Holstein 
  • Zertifikat „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV“ des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. und der IHK Potsdam 
  • Approbation als Tierarzt
  • Personen, die eine genannten Qualifikationen nachweisen können und bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben. 

Verantwortliche Person ohne Qualifikation, aber mit fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten 

Die verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Hierfür sind Unterlagen vorzulegen, mit denen eine entsprechende berufliche Ausbildung oder ein beruflicher oder sonstiger mindestens zweijähriger Umgang mit Hunden belegt werden kann.  

Als Nachweis über den beruflichen Umgang gilt zum Beispiel eine mindestens zweijährige Arbeit in einer Einrichtung mit Hundeausbildung, als Diensthundeführer oder Hundeausbilder bei Polizei, Bundeswehr oder Zoll. 

Für den Nachweis über einen sonstigen Umgang kommt zum Beispiel die mindestens zweijährige, erfolgreiche Tätigkeit in Frage. Dazu benötigen Sie Nachweise von Prüfungen mit eigenen Hunden wie etwa Begleithundeprüfungen, Jagdhundeprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Sporthundeprüfungen, schriftliche Nachweise durch qualifizierte Dritte.  

In diesem Fall muss das Veterinäramt die Sachkunde in einem Fachgespräch prüfen.  

Das Fachgespräch besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.  

Der theoretische Teil besteht aus einer „schriftlichen“ Prüfung (1 a) am PC (Fragenkatalog im D.O.Q.-Test PRO) und einer mündlichen Prüfung (1 b). 

Der praktische Teil (2) und die mündliche Prüfung finden an einem Tag statt. 

1a) Zuerst wird mit einer schriftlichen Prüfung (Fachfragentest am PC, sog. „D.O.Q.-Test PRO“) geprüft, ob die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vorhanden sind. Der Test mit insgesamt 50 Fragen dauert 90 Minuten und steht nur online im Internet zur Verfügung. Das Bestehen dieses Testes ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Zum Bestehen des Online-Tests müssen Sie mehr als 75 Prozent aller Fragen richtig beantworten.  

1b) Bei einem 2. Termin erfolgt die mündliche Prüfung (ca. 60 Minuten). Dabei müssen Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet sowie Bilder und Videos analysiert werden.

2) Im Anschluss an die mündliche Prüfung werden die praktischen Fähigkeiten in einer praktischen Prüfung (60 min) beurteilt. Dazu brauchen Sie Hund-Halter-Gespanne, die Sie selbst mitbringen müssen, und für die Sie die Haftung übernehmen.  

Bei der mündlichen (1b) und bei der praktischen Prüfung (2) nimmt neben einem Amtstierarzt des Veterinäramtes Dachau auch ein externer Sachverständiger teil.  

Bestehen Sie einen der 3 Prüfungsteile nicht, können Sie den betreffenden Prüfungsteil frühestens nach zwei Monaten wiederholen.  

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 1 b) und auf die praktische Prüfung 2) können Sie die Literaturempfehlungen einschl. der Liste der Prüfungsthemen hier einsehen. Der Fragenkatalog ohne Antworten kann von Hundetrainerinnen und -trainern aus dem Landkreis Dachau beim Veterinäramt Dachau angefordert werden. 

Personen, deren vollständige Sachkunde im Rahmen des Fachgesprächs noch geprüft werden muss und die bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben.

Verantwortliche Person  o h n e  Qualifikation und  o h n e  fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten  

Die verantwortliche Person, die über keine der unter I. genannten Qualifikation verfügt und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten unter II. nicht nachweisen kann, muss mindestens zwei Jahre berufliche Ausbildung absolvieren oder mindestens zweijährigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Hunden erwerben. 

Erst danach sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Fachgespräch im Veterinäramt Dachau erfüllt. Falls Sie bereits eine Hundeschule oder sonstige Einrichtung betreiben, dürfen Sie diese Tätigkeit ab sofort nicht mehr ausüben. 

Die Kosten für das Erlaubnisverfahren sind ca. € 600,00.

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Kommentare

Sonntag, 22 Dezember, 2019 - 13:16
Tiago34

Hi zusammen,

bei einem 5 Jahren alten Hund ist das ungewöhnlich. Normalerweise gibt es die Probleme nach meiner Erfahrung im Welpenalte und vor allem in der Pupertät. Das Feedback von 2 Hundetrainern, die wir damals konsultiert haben, war auch sehr unterschiedlich. Das ging von der Hund braucht Alternativen bis da kann man bei der Rasse nichts machen. Vielleicht war die Trainerin zu der Zeit auch viel beschäftigt und gernervt.

Wir haben das Verhalten in der Pupertät verbessert, in dem wir unseren Hund verteilt über den Tag ausgelastet haben und er dauernd mehere Sachen zum Knabbern wegen dem Zahnen hatte. Das hilft schon mal die Situation zu verbessern, aber trotzdem musst du einfach alles wegpacken, was er an Möbeln anknabbern kann. Wenn es ganz schlimm ist und ihr beide arbeiten müsst, dann hilft bei kleineren Hunden auch ein Laufgitter für Kinder um die Möbel.

Am besten ist es natürlich, wenn ihr Euren Hund kaum  in der Zeit der Pubertät allein lasst. Das halbe Jahr kann vielleicht auch öfters mal Oma und Opa vorbeischauen oder ihr könnt einen Hundehalter-Nachbarn bitten, euren Hund auf seine Gassi Touren oder zur Hundespielwiese mitzunehmen.

LG Tiago

Anzahl an Kommentaren: 2
Sonntag, 30 Dezember, 2018 - 21:45
Naia48

Hi,

mit meinem 32 Kilo muskelbepacktem Hund komme ich mit normalen Leinen nicht aus. Günstige Flex-Leinen und anderes habe ich ausprobiert, aber die gehen innerhalb von 2 Monaten kaputt. Damit habe ich mich der 10 Meter Schleppleine zugewendet und bin dabei geblieben. Da er ein ziemlich tauber Jagdhund ist und wir immer auf Feldern oder im Wald unterwegs sind muss ich ihn rechtzeitig einfangen, bevor er Wild verfolgt oder Schlimmeres.

Bisher hat es zwar ganz gut gekappt, aber wenn ich die Leine mal nicht in der Hand hab und wir auf dn Feldern unterwegs sind, war es schon ein paar Mal ganz schön knapp. Vor allem wenn es geregnet hat und der Biden rutschig ist, dann ist mir ein paar Mal die Leine unter dem Schuh durchgeflutscht.

Habt ihr Tipps , was ich noch machen kann?

LG Naia

Anzahl an Kommentaren: 4
Sonntag, 26 Mai, 2019 - 21:37
Jadylyn53

Hi,

da das Klickgeräusch immer gleich klingt ist der Vorteil, dass wenn man seinen Hund später aus dem Tierheim oder von einem anderen Halter übernimmt nicht neu konditioniert werden muss. Die Klicker Befehle funktionieren direkt mit dem neuen Halter weiter. Der Klicker ist stimmungsneutral und gleicht sehr viele Schwächen durch die Körpersprache und Stimme eines neuen Halters am Anfang aus. Damit tut sich jeder neue Hundebistzer am Anfang deutlich leichter. Zumindest so lange, bis der Hund mitkriegt, was für einen Charakter das neue Herrchen oder Frauchen hat. Rein biologisch gesehen wird Verhalten öfters gezeigt, wenn es sich lohnt. Dieses Prinzip steckt auch hinter dem Klickertraining. Euer Hund hat damit viele über den Tag verteilte kleine positive Erlebnisse, die er möglichst oft wiederholen möchte.

LG Jady

Anzahl an Kommentaren: 10
Dienstag, 17 Januar, 2017 - 22:35
Belthanya35

Hi Awo,

ich kenne die Reitleinen von Sieltec. Da bist Du allerdings mit 70 Euro dabei. Das finde ich für ein bisschen Seil mit billigen Karabinern und Ringen schon ganz schön teuer. Andere Anbieter kenne ich leider nicht, aber mit der Lösung bin ich zumindest ganz gut zurecht gekommen. Funktioniert laut Hersteller so:

Zum An- und Ableinen vom Pferd muss dieser nicht mehr am Pferd anspringen, sondern kann neben dem Pferd sitzen oder stehen. Beim frei laufenden Hund kann die Leine störungsfrei einfach weggepackt werden, indem der obere Teil wie eine Jägerleine um die Schulter gelegt und die Halsung in den Sicherheitskarabiner des Gürtels eingehängt wird. Auch beim Führen des Pferdes sind beide Hände für das Pferd frei, da die Leine wieder über die Schulter gelegt und somit die Länge bis zur Halsung des Hundes verkürzt wird.

VIele Grüße

Bella

 

Anzahl an Kommentaren: 3
Mittwoch, 11 September, 2019 - 14:46
Mary48

Hi,

wenn dein Hund bereits erwachsen ist, dann kann es vielleicht an einer Veränderung in Eurem Umfeld liegen, die ihn sehr stresst. Unsere Hündin hat unseren Wohnzimmertisch öfters angeknabbert. Wir haben ihr mit Kommandos versucht klar zu machen, dass das nicht ok ist und dachten anfangs, dass sie mehr Auslauf braucht bzw. unterfordert ist. So hat uns das damals eine befreundete Hundetrainerin erklärt. Tatsächlich war es aber unser Sohn, der in einer Phase mit ihr öfters "grenzwertig" gespielt hat. Die Spiele mit ihr waren wohl so frustrierend und stressig mit ihr, dass sie angefangen hat zu knabbern. Wir haben natürlich bei den Spielen unseren Sohn anfangs immer spielen lassen und dachten das wäre schon ok, aber unsere Hündin ist sehr unterwürfig und hat wirklich alles mit sich machen lassen und das war ihr dann irgendwann zu viel.

Nach dem Geburtstag unseres Sohnes hatte er so viel Ablenkung, dass er mit ihr gar nicht mehr gespielt hat und auf einmal hat sie nicht mehr geknabbert. Als er dannach wieder mit ihr gespielt hat ging es wieder los und uns war es dann klar.

LG Mary

Anzahl an Kommentaren: 2

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