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Meldepflicht fuer Kampfhunde

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Wer einen Kampfhund oder besonders großen oder gefährlichen Hund halten will, bedarf je nach Regelung der einzelnen Städte der Erlaubnis zur Haltung des Hundes. Dies gilt auch für deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen.

Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe 50 cm) sind in allen Anlagen sowie öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. Das gilt nicht für große Hunde außerhalb geschlossener Ortslage und in den Freilaufflächen, sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt. So oder ähnlich sind die Bestimmung in den meisten Gemeinden.

Kampfhunde

Für das Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften. Diese werden in manchen Ländern in 2 Kategorien eingeteilt.

Reine Kampfhunde

Die Hunderassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu werden als reine Kampfhunde klassifiziert. Diese Hunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in manchen Städten oder Gemeinden grundsätzlich nicht gehalten werden.

Hunde mit gesteigerter Aggressivität oder vermuteten Kampfhundeigenschaften

Dazu zählen die Hunderassen Anlano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Um ein Hundehalter dieser Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder auch mit anderen Hunden zu werden braucht man in vielen Städten ein Negativzeugnis.

Negativzeugnis für potentiell gefährliche Hunde

Für junge Hunde erhält man ein zeitlich befristetes Negativzeugnis auf Antrag bei der zuständigen Behörde bzw. dem Kreisverwaltungsreferat. Für erwachsene Hunde braucht man ein Gutachten von einem Hundesachverständigen. In dem Gutachten sollte bestätigt werden, dass der Hund keine Gefahr für Mensch oder Tier ist. Dann wird der Hund über das Negativzeugnis nicht als Kampfhund klassifiziert. Scheitert der Test ist der Hund vorerst als Kampfhund registriert.

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Anleinpflicht für Kampfhunde

Kampfhundhalter müssen ihre Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine führen. Dies gilt in manchen Gemeinden oder Städten generell, also auch für Familien, die mit ihrem Hund zu Besuch sind oder auf der Durchreise sind.

Die Leine muss reißfest sein und darf nicht länger als 2 Meter sein. Sie muss am Halsband oder Geschirr so sicher befestigt sein, dass der Hund sich nicht selbst befreien kann. Verstöße können je nach Gemeinde mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Allgemeine Anleinpflicht für Hunde (Unterschiedlich je nach Bundesland)

Kleine Hunde

Kleine Hunde haben keine Anleinpflicht außer an wenigen Plätzen des öffentlichen Interesse. Diese Plätze variieren je nach Gemeinde und lokalen Hundegesetzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde generell in einer Box transportiert oder an der Leine geführt werden.

Große Hunde ab 50cm Schulterhöhe

  • in der Innenstadt, innerhalb des Altstadtrings
  • in Fußgängerzonen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen sowie Versammlungen im Freien
  • in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen (auch in den Zwischengeschossen und an den Bahnsteigen)

Kampfhunde

Im Stadtgebiet besteht genereller Leinenzwang in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Kampfhunde dürfen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.

Steuern für meldepflichtige Kampfhunde

In vielen Bundesländern sind die Steuern für Kampfhunde bzw. Hunde ohne Negativzeugnis deutlich höher im Vergleich zu nicht gefährlichen Hunderassen. Man muss teilweise mit einem Vielfachen der normalen Hundesteuer rechnen.

Kosten für Kampfhunde oder potentiell gefährliche Hunde ohne Negativgutachten

  • Höhere Steuern je nach Bundesland
  • Mehr laufende Kosten für spezielle Leinen, Maulkorb …
  • Höhere Anschaffungskosten aufgrund von Gutachten und anderem
  • Die Versicherung für den Hund ist teurer

Definition Hundehalter für meldepflichtige Hunde

  • Als Hundehalterin / Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
  • Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie alle Halter bzw. Halterin des Hundes und haften entsprechend.

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Kommentare

Sonntag, 20 Januar, 2019 - 17:26
Alva-55

Hi zusammen,

wir haben mit unserer Weinmaranerin zuerst in der riesigen frei zugänglichen Baumschule bei uns geübt. Ich fand es ziemlich hilfreich einen Platz in der Nähe zu finden an dem mit dem Fahrrad gut üben kann und es nicht total überfüllt ist. Sobald sie gezogen hat hab ich Nein gesagt und angehalten. Das haben wir auf beiden Seiten des Fahrrad geübt und dann sie immer auf Seite vom Fahrrad laufen lassen, die von der Strasse weg ist. Das Über dauerte bei uns schon knapp 6 Wochen bis wir dann kleinere Stecken im Strassenverkehr zugetraut haben. Danach langsam steigern und es lief ganz gut.

VG Alva

Anzahl an Kommentaren: 3
Samstag, 20 April, 2019 - 16:51
Hennes_19

Hi zusammen,

extrem traurig, dass ich solche Hunde immer wieder in der Stadt treffe. Die Hundebesitzer, die ich mit solhen Hunden getroffen habe wissen genau, dass die Hunde vorherr so verstümmelt wurden. Da passt der Besitzer aber auch wie die Faust aufs Auge zum misshandelten Hund. Wirklich schade, dass man die Hundebesitzer, die in Deutschland gemeldet sind nicht dafür belangen kann. Es würde ja schon reichen, wenn man die Hunde durch das Ordnungsamt oder die Polizei sofort dem Besitzer wegnehmen könnte. Dann würde das die Szene deutlich ausdünnen und keiner könne die Gesetze mit Import und Export von Hunden umgehen. Aber wo der Staat keinen Handlungsbedar sieht ... Da fällt mir echt nichts mehr dazu ein!

Hennes

Anzahl an Kommentaren: 4
Freitag, 19 Juli, 2019 - 23:22
Elena_1998

Wie ist das nur möglich, dass solche Hunde trotzdem überall in den Grossstädten anzutreffen sind? Das Tierschutzgesetz verbietet seit 1986 das Beschneiden der Ohren und seit 1998 das Amputieren der Rute. Kupierte Hunde dürfen seit 2001 nicht mehr auf Ausstellungen präsentiert werden. Der Verband Deutscher Hundezüchter hat 2002 ein generelles Ausstellungsverbot für kupierte Hunde aus dem In- und Ausland erlassen.
Im Alter von drei Tagen wurde den Welpen die Rute entfernt. Die Ohren zwischen der achten und zwölften Lebenswoche wurde mit einer Metallklemme eingeklemmt, die überhängenden Bereiche beschnitten, die Ränder vernäht und die hochempfindlichen verletzten Ohren in Spannung über dem Kopf mit Klebebändern fixiert. Die Eingriffe sollten unter Narkose durchgeführt werden, was in der Praxis jedoch oft umgangen wurde, wenn Hundehalter selbst zu Zange und Messer griffen.

Ist ein Hund in Deutschland geboren und wird zum Kupieren in ein anderes Land verbracht und wieder mit zurück genommen, ist dies laut dem Amtsgericht Neunkirchen Urteil ein Straftatbestand.

Grüße Elena

 

Anzahl an Kommentaren: 4
Montag, 29 Mai, 2017 - 00:12
Annabell1969

Unser Tierarzt hat uns nahegelegt unsere Hündin zu kastrieren. Wir sind dem Rat gefolgt, obwohl wir sie ja schon gerne natürlich aufwachsen lassen wollten. Da es bei uns in der Strasse aber nur Katzen und 2 Hündinnen gibt und auf der einzigen grösseren Wiese bei uns auch keine Hunde spielen dürfen, ist es wohl besser so. Unnötigen Stress soll die Kleine nicht haben und wir kennen 2 Hündinnen, die kastriert und völlig entspannt und aktiv und stressfrei sind.

LG Annabelle

Anzahl an Kommentaren: 9
Montag, 8 Mai, 2017 - 23:17
Melisa-44

Hi zusammen,

ich kenne mehrere Hündinnen, die bei Scheinschwangerschaften schwer zu kämpfen hatten und deswegen vom Tierarzt mit Hormonen behandelt werden mußten. Noch schlimmer sind die Scheinschwangerschaften bei Hündinnen, die dann Tumore im Brustbereich bekommen haben und darauf eingeschläfert werden mußten.

Nach Studien sinkt das Risiko von Brustkrebs um über 75% bei seiner Hündin mit einer Kastration zwischen der 1. und 2. Läufigkeit. Hündinnen ohne Kastration erkranken also zu 75% im Alter an Brustkrebs. Meine eigenen 2 kastrierten Hündinnen sind 13 und 14 Jahre alt und haben bisher keinen Verdacht auf Krebs.

LG Melisa

Anzahl an Kommentaren: 9

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