Hundehaftpflicht
Gespeichert von Reinhard Roderer am/um
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Die Hundhaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Hundehalter ist vor allem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren von Bedeutung. Für kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.
Tierhalterhaftpflichtversicherung Leistungen
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge. Dies betrifft vor allem für Risiorassen wie Kampfhunde. Darüber hinaus decken die Versicherer bestimmte Schäden nicht ab, beispielsweise wenn der Halter die Maulkorb- oder Leinenpflicht nicht einhält oder der Halter selbst beschädigt wird. Dabei deckt die Tierhalterhaftplichtversicherung nicht nur die direkten Schäden ab, sondern auch Gericht und Prozesskosten und geht damit schon in Bereiche der Rechtschutzversicherung.
- Schmerzensgeld
- Behandlungskosten nach einer Verletzung durch den Hund
- Zerstörung oder Beschädigung von Sacheigentum
- Folgeschäden durch Sach- oder Vermögensschäden
- Forderungsausfall (wenn Sie selbst geschädigt sind und der andere Hundehalter nicht zahlen kann)
Halter von Kampfhunden sind in fast allen Bundesländern zu besonderen Schutzmaßnahmen verpflichtet, wie zum Beispiel zur Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Hundeversicherungsbereiche
- Kranken- und OP-Kostenversicherung
- Hundehalterrechtsschutz
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
Vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung nur in einigen Fällen nach Landesrecht und nur für jeweils verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation
Hunde Versicherungspflicht nach Bundesland
Baden-Württemberg |
Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. - je nach Gemeinde |
Bayern |
Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. - je nach Gemeinde |
Berlin |
Seit dem 01.01.2011 besteht eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde. Weiterhin muss jeder Hund gechipt sein und im öffentlichen Nahverkehr besteht eine Maulkorbpflicht. |
Brandenburg |
Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. - je nach Gemeinde |
Bremen |
Es besteht keine Pflicht |
Hamburg |
Seit 01.01.2007 besteht eien Versicherungspflicht für alle Hundehalter für ihren Hunde |
Hessen |
Keine Pflicht - der Landtag berät aber derzeit über eine Einführung |
Mecklenburg-Vorpommern |
Es besteht keine Pflicht |
Niedersachsen |
Mit Wirkung vom 01. Juli 2011 wurde eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung für ALLE Hunde eingeführt |
Nordrhein-Westfalen |
Hunde mit einem Gewicht über 20 kg oder einer Größe über 40 cm und Kampfhunde müssen versichert sein |
Rheinland-Pfalz |
Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. - je nach Gemeinde |
Saarland |
Es besteht keine Pflicht |
Sachsen |
Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. - je nach Gemeinde |
Sachsen-Anhalt |
Es besteht eine Versicherungspflicht für Welpen bzw. für neu erworbene Hunde |
Schleswig-Holstein |
Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde müssen versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb etc. - je nach Gemeinde |
Thüringen |
Seit 01.09.2011 müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen |
Kosten der Hundversicherungen
Deckungssumme | Selbstbeteiligung | Alter Hundehalter | Preis |
---|---|---|---|
(*) Jahresbeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer | |||
3 Mio. Euro | 1.000 Euro | ab 60 Jahre | 30 Euro |
10 Mio. Euro | 150 Euro | ab 40 Jahre | 39 Euro |
5 Mio. Euro | 100 Euro | für alle | 39 Euro |
5 Mio. Euro | ohne | ab 50 Jahre | 43 Euro |
5 Mio. Euro | ohne | ab 40 Jahre | 47 Euro |
5 Mio. Euro | ohne | für alle | 50 Euro |
10 Mio. Euro | ohne | für alle | 75 Euro |
Wichtige Leistungen in der Hundehaftpflicht
Wichtige Leistungen, die Sie bei der Wahl Ihrer Hundehaftpflichtversicherung unbedingt berücksichtigen sollten
Hundesitter
Versicherungsschutz sollte auch dann bestehen, wenn der Hund nicht durch Herrchen oder Frauchen ausgeführt wird, sondern durch andere Personen. Wenn Ihr Hund in einer solchen Situation einen Schaden verursacht, haftet nicht der fremde Hüter, sondern nach wie vor Sie.
Wettkämpfe
Die Versicherung tritt auch für Schäden ein, die bei Wettkämpfen entstehen – hier sollten Sie genau prüfen, welche Veranstaltungen eingeschlossen sind.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Innerhalb der EU werden Schäden mindestens 3 Jahre, außerhalb der EU mindestens 1 Jahr abgedeckt.
Welpenschutz
Im Haushalt lebende Welpen sind bis zu zwölf Monate ebenfalls über die Hundehaftpflichtversicherung der Hündin mitversichert.
Mietsachschäden
Die vom Vermieter verlegte Auslegeware wird durch Hinterlassenschaften des Hundes verunreinigt und muss ausgetauscht werden. Für diese Schäden hat der Vermieter Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Wiedergutmachung.
Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
Dazu gehört z. B. Mobiliar in einer Ferienwohnung oder im Hotelzimmer – ein wichtiger Punkt bei der Hundehaftpflichtversicherung, wenn Sie öfter Urlaub machen
Forderungsausfalldeckung
Der Schutz der eigenen Hundehaftpflicht, wenn Sie selber oder Ihr Hund geschädigt werden und der Schädiger selber nicht über eine Hundehaftpflichtversicherung oder die finanziellen Mittelverfügt, um den Schaden wiedergutzumachen
Wenn der fremde Hüter selber gebissen wird
Es kann sein, dass Verwandte oder Nachbarn den Hund ausführen, etwa weil Sie krank das Bett hüten. Wird der fremde Hüter nun durch den Hund gebissen, leistet die Hundehaftpflichtversicherung
Führen ohne Leine
Wird ein Schaden dadurch verursacht, weil der Hund nicht angeleint war, leisten fast alle Tarife der Hundehaftpflicht. Dabei gilt aber zu beachten, dass an Orten mit Leinenzwang, z. B. in öffentlichen Parks Ihnen eine erhebliche Mitschuld angelastet werden kann, falls Ihr Hund mangels Leinenführung dort einen Schaden verursacht
Zusätzliche Versicherungsleistungen
- Deckschäden: Die Tierhalterhaftpflicht tritt ein, wenn ungewollte Deckschäden durch das eigene Tier entstanden sind.
- Fremdhüterrisiko: Auch die Schäden unter der Obhut haushaltsfremder Personen werden bezahlt.
- Kein Leinenzwang: Die Versicherung tritt auch ein, wenn der Hund an Orten mit Leinenzwang nicht angeleint war.
- Mietsachschäden: Die durch das Tier verursachten Schäden an gemieteten Räumen werden übernommen.
- Wettkämpfe: Die Versicherung tritt auch für Schäden ein, die bei Wettkämpfen entstehen – hier sollten Sie genau prüfen, welche Veranstaltungen eingeschlossen sind.
- Vorübergehender Auslandsaufenthalt: Innerhalb der EU werden Schäden mindestens 3 Jahre, außerhalb der EU mindestens 1 Jahr abgedeckt.
- Welpenschutz: Im Haushalt lebende Welpen sind bis zu zwölf Monate ebenfalls über die Hundehaftpflichtversicherung der Hündin mitversichert.
- Forderungsausfalldeckung: Sind Sie oder Ihr Hund selbst geschädigt worden, springt Ihre Hundehalterhaftpflicht ein, wenn der Verantwortliche nicht zahlen kann.
Für diese Zusatzleistungen berechnen manche Anbieter einen Aufpreis, andere nicht – auch dies sollten Sie bei Ihrem Hundehaftpflichtversicherungsvergleich berücksichtigen.
Einflüsse auf den Preis der Hunde-Haftpflichtversicherung
- Alter des Hundehalters
- Anzahl der zu versichernden Hunde
- Selbstbeteiligung
- Rasse des Hundes
- Laufzeit der Versicherung
- Schadenzahl bei der Vorversicherung
- Etwaige Zusatzleistungen
- Nutzungsart des Tieres
Hallo,
laut Gesetzt ist die Kastration einfach nur so als Vorsorgemassnahme eigentlich im Tierschutzgesetzt verboten. Aber unsere Tierärztin hat gesagt, das liegt im Ermessen des Tierarztes und entscheidet entsprechend, wie es zum Tier und Halter passt. Die Gründe, die laut Gesetzt zugelassen sind, erlauben dem Arzt eine schnelle Entscheidung.
Aber in der Hinsicht spalten sich ja die Gemüter ... Wir haben unseren 7 Jahre alten Rüden nicht kastrieren lassen, weil die vorherige Besitzerin das auch nicht getan hat. So gibt es sicher von Fall zu Fall sehr unterschiedliche Gründe ob man Kastriert.
LG Amlie