Hundeschulen
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In der Hundeschule lernen Hunde verschiedene Kommandos. Der Hundehalter soll gleichzeitig lernen, diese Kommandos auf eine für den Hund verständliche Art und Weise zu geben. Es ist dadurch möglich, auch schwierige und sogar aggressive Hunde zu erziehen und das richtige Einwirken auf solche Hunde zu erlernen, sodass auch in schwierigen Fällen das weitere Zusammenleben von Hund und Halter ermöglicht werden kann.
Das Training kann in Hallen, im Freien oder auf Hundeplätzen mit verschiedenen Trainingsgegenständen durchgeführt werden.
Hundeschule finden
Prinzipiell unterliegt die Selbstbezeichnung als Hundeschule oder Hundetrainer keinen behördlichen oder rechtlichen Vorgaben. Jeder darf sich also ohne weiteres als Hundetrainer oder Hundeschule bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland müssen seit dem 1. August 2014 alle Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten wollen, eine Genehmigung durch das örtliche Veterinäramt einholen
IHK-Zertifikat - Kompaktlehrgang für Hundetrainer
In Kooperation mit der IHK Potsdam, der IHK Düsseldorf und der IHK Freiburg Südlicher Oberrhein bietet der BHV einen komprimierten Zertifikatslehrgang zum/zur „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ an, der sich speziell an Hundetrainer/innen und -Verhaltensberater/innen richtet, die bereits in diesem Beruf arbeiten.
Dieser Lehrgang besteht aus
- einer Selbstlernphase 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn
- einer Präsenzwoche mit abschließenden Klausuren
- einer fachpraktischen Zertifikatsprüfung
Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme
Nachweis über mindestens 2 Jahre gewerbliche Tätigkeit als Hundeerzieher/in und/oder Verhaltensberater/in durch entweder
- Gewerbezulassung/Erlaubnis oder
- Sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in der Branche
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält man das Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“.
Das IHK-Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ ist ein durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam seit vielen Jahren anerkannter Abschluss. Das Qualifizierungsangebot der IHK Potsdam berücksichtigt die Anforderungen der artgerechten und tierschutzgemäßen Erziehung, Haltung und Ausbildung von Hunden sowie den verhaltensgerechten Umgang zwischen Hunden und Menschen.
Neue Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die Ausbildung von Hunden
Ab dem 01. August 2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz für jeden, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet. Auch wer beabsichtigt, in der Hundeausbildung tätig zu werden, braucht eine Erlaubnis. Neben den Betreibern von klassischen Hundeschulen fallen darunter auch
- Hundeverhaltenstherapeuten
- Anbieter von Welpenspielstunden, bei denen die Halter angeleitet werden
- das Ausbilden von Blindenhunden
- das Ausbilden von „Servicedogs“
- sonstige Tätigkeiten mit Hunden gegen Entgelt.
Verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärzten, die im Rahmen des freien Berufes „Tierärztin/Tierarzt“ in selbstständiger Tätigkeit ausgeführt werden, gelten nicht als erlaubnispflichtig, ebenso wenig wie die Durchführung von Hundeführerscheinkursen der Landestierärztekammer.
Zuständig für die Erlaubniserteilung für Ihre Einrichtung ist das Veterinäramt.
Zur Beantragung der § 11 Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllter Antrag
- polizeiliches Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und
- Plan der Trainings-/Ausbildungsstätte, sofern die Tätigkeit nicht mobil ausgeübt wird
Wer für die Tätigkeit einen Antrag stellt, muss eine für den Tierschutz verantwortliche Person benennen. Diese kann, muss aber nicht, mit dem Antragsteller identisch sein. Die verantwortliche Person trägt die Verantwortung für die Tiere und muss daher während der Tätigkeit örtlich und zeitlich anwesend sein.
Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein. Hierfür benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beides kann bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.
Darüber hinaus muss die verantwortliche Person sachkundig sein. Die Sachkunde kann entweder mit einer Qualifikation erbracht werden (siehe I.) oder mit einem dreiteiligen Fachgespräch am örtlich zuständigen Veterinäramt (siehe II.). Für die Zulassung zum Fachgespräch müssen fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden.
Verantwortliche Person mit Qualifikation
Bestimmte Qualifikationen werden als ausreichender Sachkundenachweis anerkannt, so dass kein zusätzliches Fachgespräch zur Prüfung der Sachkunde im Veterinäramt Dachau durchgeführt werden muss. Diese Qualifikationen sind:
- „Niedersächsische Hundetrainerzertifizierung“ der Tierärztekammer Niedersachsen
- Zertifizierte Hundetrainer/innen der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
- Zertifikat „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV“ des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. und der IHK Potsdam
- Approbation als Tierarzt
- Personen, die eine genannten Qualifikationen nachweisen können und bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben.
Verantwortliche Person ohne Qualifikation, aber mit fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten
Die verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Hierfür sind Unterlagen vorzulegen, mit denen eine entsprechende berufliche Ausbildung oder ein beruflicher oder sonstiger mindestens zweijähriger Umgang mit Hunden belegt werden kann.
Als Nachweis über den beruflichen Umgang gilt zum Beispiel eine mindestens zweijährige Arbeit in einer Einrichtung mit Hundeausbildung, als Diensthundeführer oder Hundeausbilder bei Polizei, Bundeswehr oder Zoll.
Für den Nachweis über einen sonstigen Umgang kommt zum Beispiel die mindestens zweijährige, erfolgreiche Tätigkeit in Frage. Dazu benötigen Sie Nachweise von Prüfungen mit eigenen Hunden wie etwa Begleithundeprüfungen, Jagdhundeprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Sporthundeprüfungen, schriftliche Nachweise durch qualifizierte Dritte.
In diesem Fall muss das Veterinäramt die Sachkunde in einem Fachgespräch prüfen.
Das Fachgespräch besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil besteht aus einer „schriftlichen“ Prüfung (1 a) am PC (Fragenkatalog im D.O.Q.-Test PRO) und einer mündlichen Prüfung (1 b).
Der praktische Teil (2) und die mündliche Prüfung finden an einem Tag statt.
1a) Zuerst wird mit einer schriftlichen Prüfung (Fachfragentest am PC, sog. „D.O.Q.-Test PRO“) geprüft, ob die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vorhanden sind. Der Test mit insgesamt 50 Fragen dauert 90 Minuten und steht nur online im Internet zur Verfügung. Das Bestehen dieses Testes ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Zum Bestehen des Online-Tests müssen Sie mehr als 75 Prozent aller Fragen richtig beantworten.
1b) Bei einem 2. Termin erfolgt die mündliche Prüfung (ca. 60 Minuten). Dabei müssen Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet sowie Bilder und Videos analysiert werden.
2) Im Anschluss an die mündliche Prüfung werden die praktischen Fähigkeiten in einer praktischen Prüfung (60 min) beurteilt. Dazu brauchen Sie Hund-Halter-Gespanne, die Sie selbst mitbringen müssen, und für die Sie die Haftung übernehmen.
Bei der mündlichen (1b) und bei der praktischen Prüfung (2) nimmt neben einem Amtstierarzt des Veterinäramtes Dachau auch ein externer Sachverständiger teil.
Bestehen Sie einen der 3 Prüfungsteile nicht, können Sie den betreffenden Prüfungsteil frühestens nach zwei Monaten wiederholen.
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 1 b) und auf die praktische Prüfung 2) können Sie die Literaturempfehlungen einschl. der Liste der Prüfungsthemen hier einsehen. Der Fragenkatalog ohne Antworten kann von Hundetrainerinnen und -trainern aus dem Landkreis Dachau beim Veterinäramt Dachau angefordert werden.
Personen, deren vollständige Sachkunde im Rahmen des Fachgesprächs noch geprüft werden muss und die bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben.
Verantwortliche Person o h n e Qualifikation und o h n e fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten
Die verantwortliche Person, die über keine der unter I. genannten Qualifikation verfügt und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten unter II. nicht nachweisen kann, muss mindestens zwei Jahre berufliche Ausbildung absolvieren oder mindestens zweijährigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Hunden erwerben.
Erst danach sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Fachgespräch im Veterinäramt Dachau erfüllt. Falls Sie bereits eine Hundeschule oder sonstige Einrichtung betreiben, dürfen Sie diese Tätigkeit ab sofort nicht mehr ausüben.
Die Kosten für das Erlaubnisverfahren sind ca. € 600,00.
Hallo,
Du kannst das Klicker-Training gut einsetzen, um ihm das Anspringen abzugewöhnen. Das Training dazu bietet sich aber eher in einem abgegrenzten Bereich an, damit Du die Begegnung mit anderen Hunden kontrolliert durchführen kannst. Einfacher ist das mit einem Hundetrainer oder einer Hundegruppe aus der Nachbarschaft, als das Training einfach beim normalen Gassigang durchführen zu wollen.
Wir haben unsere Hunde anfangs auch mit Klicker trainiert. Das klappte mit unseren Rassen einfach so schnell, dass man nur wenige Wiederholungen für Kommandos braucht, bis der Hund das gelernt hat.
Grüße Mathilda