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Hundeschulen

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In der Hundeschule lernen Hunde verschiedene Kommandos. Der Hundehalter soll gleichzeitig lernen, diese Kommandos auf eine für den Hund verständliche Art und Weise zu geben. Es ist dadurch möglich, auch schwierige und sogar aggressive Hunde zu erziehen und das richtige Einwirken auf solche Hunde zu erlernen, sodass auch in schwierigen Fällen das weitere Zusammenleben von Hund und Halter ermöglicht werden kann.

Das Training kann in Hallen, im Freien oder auf Hundeplätzen mit verschiedenen Trainingsgegenständen durchgeführt werden.

Hundeschule finden

Prinzipiell unterliegt die Selbstbezeichnung als Hundeschule oder Hundetrainer keinen behördlichen oder rechtlichen Vorgaben. Jeder darf sich also ohne weiteres als Hundetrainer oder Hundeschule bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland müssen seit dem 1. August 2014 alle Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten wollen, eine Genehmigung durch das örtliche Veterinäramt einholen

IHK-Zertifikat - Kompaktlehrgang für Hundetrainer

In Kooperation mit der IHK Potsdam, der IHK Düsseldorf und der IHK Freiburg Südlicher Oberrhein bietet der BHV einen komprimierten Zertifikatslehrgang zum/zur „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ an, der sich speziell an Hundetrainer/innen und -Verhaltensberater/innen richtet, die bereits in diesem Beruf arbeiten.

Dieser Lehrgang besteht aus

  • einer Selbstlernphase 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn
  • einer Präsenzwoche mit abschließenden Klausuren
  • einer fachpraktischen Zertifikatsprüfung

Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme

Nachweis über mindestens 2 Jahre gewerbliche Tätigkeit als Hundeerzieher/in und/oder Verhaltensberater/in durch entweder

  • Gewerbezulassung/Erlaubnis oder
  • Sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in der Branche

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält man das Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“.
Das IHK-Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ ist ein durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam seit vielen Jahren anerkannter Abschluss. Das Qualifizierungsangebot der IHK Potsdam berücksichtigt die Anforderungen der artgerechten und tierschutzgemäßen Erziehung, Haltung und Ausbildung von Hunden sowie den verhaltensgerechten Umgang zwischen Hunden und Menschen.

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Neue Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die Ausbildung von Hunden

Ab dem 01. August 2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz für jeden, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet. Auch wer beabsichtigt, in der Hundeausbildung tätig zu werden, braucht eine Erlaubnis. Neben den Betreibern von klassischen Hundeschulen fallen darunter auch  

  • Hundeverhaltenstherapeuten 
  • Anbieter von Welpenspielstunden, bei denen die Halter angeleitet werden 
  • das Ausbilden von Blindenhunden 
  • das Ausbilden von „Servicedogs“ 
  • sonstige Tätigkeiten mit Hunden gegen Entgelt. 

Verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärzten, die im Rahmen des freien Berufes „Tierärztin/Tierarzt“ in selbstständiger Tätigkeit ausgeführt werden, gelten nicht als erlaubnispflichtig, ebenso wenig wie die Durchführung von Hundeführerscheinkursen der Landestierärztekammer. 

 Zuständig für die Erlaubniserteilung für Ihre Einrichtung ist das Veterinäramt. 

 Zur Beantragung der § 11 Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • ausgefüllter Antrag  
  • polizeiliches Führungszeugnis, 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und  
  • Plan der Trainings-/Ausbildungsstätte, sofern die Tätigkeit nicht mobil ausgeübt wird  

  

Wer für die Tätigkeit einen Antrag stellt, muss eine für den Tierschutz verantwortliche Person benennen. Diese kann, muss aber nicht, mit dem Antragsteller identisch sein. Die verantwortliche Person trägt die Verantwortung für die Tiere und muss daher während der Tätigkeit örtlich und zeitlich anwesend sein. 

Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein. Hierfür benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beides kann bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.  

  Darüber hinaus muss die verantwortliche Person sachkundig sein. Die Sachkunde kann entweder mit einer Qualifikation erbracht werden (siehe I.) oder mit einem dreiteiligen Fachgespräch am örtlich zuständigen Veterinäramt (siehe II.). Für die Zulassung zum Fachgespräch müssen fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. 

Verantwortliche Person mit Qualifikation 

Bestimmte Qualifikationen werden als ausreichender Sachkundenachweis anerkannt, so dass kein zusätzliches Fachgespräch zur Prüfung der Sachkunde im Veterinäramt Dachau durchgeführt werden muss. Diese Qualifikationen sind:

  • „Niedersächsische Hundetrainerzertifizierung“ der Tierärztekammer Niedersachsen 
  • Zertifizierte Hundetrainer/innen der Tierärztekammer Schleswig-Holstein 
  • Zertifikat „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV“ des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. und der IHK Potsdam 
  • Approbation als Tierarzt
  • Personen, die eine genannten Qualifikationen nachweisen können und bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben. 

Verantwortliche Person ohne Qualifikation, aber mit fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten 

Die verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Hierfür sind Unterlagen vorzulegen, mit denen eine entsprechende berufliche Ausbildung oder ein beruflicher oder sonstiger mindestens zweijähriger Umgang mit Hunden belegt werden kann.  

Als Nachweis über den beruflichen Umgang gilt zum Beispiel eine mindestens zweijährige Arbeit in einer Einrichtung mit Hundeausbildung, als Diensthundeführer oder Hundeausbilder bei Polizei, Bundeswehr oder Zoll. 

Für den Nachweis über einen sonstigen Umgang kommt zum Beispiel die mindestens zweijährige, erfolgreiche Tätigkeit in Frage. Dazu benötigen Sie Nachweise von Prüfungen mit eigenen Hunden wie etwa Begleithundeprüfungen, Jagdhundeprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Sporthundeprüfungen, schriftliche Nachweise durch qualifizierte Dritte.  

In diesem Fall muss das Veterinäramt die Sachkunde in einem Fachgespräch prüfen.  

Das Fachgespräch besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.  

Der theoretische Teil besteht aus einer „schriftlichen“ Prüfung (1 a) am PC (Fragenkatalog im D.O.Q.-Test PRO) und einer mündlichen Prüfung (1 b). 

Der praktische Teil (2) und die mündliche Prüfung finden an einem Tag statt. 

1a) Zuerst wird mit einer schriftlichen Prüfung (Fachfragentest am PC, sog. „D.O.Q.-Test PRO“) geprüft, ob die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vorhanden sind. Der Test mit insgesamt 50 Fragen dauert 90 Minuten und steht nur online im Internet zur Verfügung. Das Bestehen dieses Testes ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Zum Bestehen des Online-Tests müssen Sie mehr als 75 Prozent aller Fragen richtig beantworten.  

1b) Bei einem 2. Termin erfolgt die mündliche Prüfung (ca. 60 Minuten). Dabei müssen Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet sowie Bilder und Videos analysiert werden.

2) Im Anschluss an die mündliche Prüfung werden die praktischen Fähigkeiten in einer praktischen Prüfung (60 min) beurteilt. Dazu brauchen Sie Hund-Halter-Gespanne, die Sie selbst mitbringen müssen, und für die Sie die Haftung übernehmen.  

Bei der mündlichen (1b) und bei der praktischen Prüfung (2) nimmt neben einem Amtstierarzt des Veterinäramtes Dachau auch ein externer Sachverständiger teil.  

Bestehen Sie einen der 3 Prüfungsteile nicht, können Sie den betreffenden Prüfungsteil frühestens nach zwei Monaten wiederholen.  

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 1 b) und auf die praktische Prüfung 2) können Sie die Literaturempfehlungen einschl. der Liste der Prüfungsthemen hier einsehen. Der Fragenkatalog ohne Antworten kann von Hundetrainerinnen und -trainern aus dem Landkreis Dachau beim Veterinäramt Dachau angefordert werden. 

Personen, deren vollständige Sachkunde im Rahmen des Fachgesprächs noch geprüft werden muss und die bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben.

Verantwortliche Person  o h n e  Qualifikation und  o h n e  fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten  

Die verantwortliche Person, die über keine der unter I. genannten Qualifikation verfügt und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten unter II. nicht nachweisen kann, muss mindestens zwei Jahre berufliche Ausbildung absolvieren oder mindestens zweijährigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Hunden erwerben. 

Erst danach sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Fachgespräch im Veterinäramt Dachau erfüllt. Falls Sie bereits eine Hundeschule oder sonstige Einrichtung betreiben, dürfen Sie diese Tätigkeit ab sofort nicht mehr ausüben. 

Die Kosten für das Erlaubnisverfahren sind ca. € 600,00.

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Kommentare

Freitag, 31 Januar, 2020 - 22:46
AlinaWalter29

Hallo,

Schleppleinen sollten eigentlich nur mit entsprechendem Training eingesetzt werden. Die Leinen gibt es meist in 5m, 10m und 15m Länge. Wenn man längere Leinen verwendet , dann bleiben die Hunde am Anfang des Trainings öfters an Büschen oder Bäumen hängen. In so einem Fall muss man den Hunden anfangs helfen und mit der Zeit lernt der Hund sich wieder selbst zu befreien. Ohne einem vorbereitenden Training hat man sonst das Problem, dass z.B. ein junger Hund seinen Jagdinstinkt entwickelt und das weitere Training dann deutlich schwieriger wird, wenn man ihn vorher nicht an die Leine gewöhnt hat. Ich würde auch dazu raten am Anfang vielleicht gebraucht bzw. billige Leinen zu nutzen. Es hilft, wenn man mit kurzen Leinen anfängt und die Länge der Leine dann dem Verhalten des Hund anpasst :)

GLG Alina

Anzahl an Kommentaren: 4
Donnerstag, 21 Februar, 2019 - 22:29
Ahmet38

Eigentlich sind alle Hunde gelehrige Lebewesen und lernen schnell, so dass sie bei Ansprache auch schnell herkommen. Wir hatten schon viele Hunde zur Pflege bei uns und viele haben nach dem Training auch sehr gut gehört. Selbst wenn die Hunde visuellen Reizen oder interessanten Gerüchen ausgesetzt waren, waren sie für uns abrufbar. Dazu hat sich bei uns die Klicker Methode bewährt. Es gibt allerdings schon Rassen, die etwas schwieriger beim Training sind. Ansonsten hängt das Abrufen weniger vom Hund, sondern eher vom selbstbewussten Auftreten des Hundebesitzers ab. Und da gibt es gewaltige Unterschiede, die sich je nach Rasse deutlich unterschiedlicher im Verhalten der Hunde wiederspiegelen 

Anzahl an Kommentaren: 7
Dienstag, 17 Januar, 2017 - 21:20
Eloni54

Hi,

was ihr da alles so rein interpretiert! Ich kenn das Verhalten von Hunden, die wir beim Gassi gehen treffen. Unserer ist ein ganz lieber, auch wenn er ab und zu mal nen schechten Tag hat. Wenn mich die grösseren Hunde anspringen wollen, dann zieh ich einfach mein Knie hoch und dann kann er einfach mich nicht anspringen, ablecken oder sonst was ....

Probiert es aus ;)

 

Anzahl an Kommentaren: 11
Montag, 21 August, 2017 - 23:17
Zorsha-22

Hi Musti,

vielleicht haben Deine Kids den Hund früher mal in den Weiher reingezogen ohne dass er das wollte. Besonders kleine Kids können da ja sehr penetrant sein und den zutraulichen Hunden ganz schöne Traumas zufügen, wenn man nicht höllisch aufpasst. Die experimentieren in dem Alter ja gerne ohne eine böse Absicht. Wenn dann zum Beipiel der Hund in s Wasser gezogen und öfters getaucht wird, dann merkt er sich das ein Leben lang und dann braucht es Zeit und viel Feingefühl das wieder mit positiven Erfahrungen  am Wasser aus ihm rauszubekommen.

Grüße Zorsha

Anzahl an Kommentaren: 4
Sonntag, 4 Februar, 2018 - 17:25
MirjaNeumann21

Hi Craig,

ja wir haben teilweise Schleppleinen bei unseren. Mit Jagdhunden ist das je nach Rasse aber auch sehr sinnvoll und meiner Meinung auch die einzige sichere Art eine Davonlaufen in unbekanntem Gebiet zu verhindern. Ganz besonders bei Spaziergängen am Waldrand hat das bei meinen Hunden schon ein paar Mal ein Stiften gehen der Hunde verhindert und insgesamt auch dazu geführt, dass sie besser hören und zurückkommen. Zurück kommen sie aber immer noch nur, wenn kein Jagsreiz besteht.

Unere Schäferhunde sind Hetzhunde und müssen gerade in solchen Gebieten dann unbedingt an die Schleppleine. Auf ein paar Hundewiesen gehts mit denen aber auch ganz ohne Leinen dann.

Mit unseren spanischen Windhund Mix Paar geht gar nichts ohne Leine, Die sind selbständiges Jagen gewöhnt und lassen sich auf Distanz nur sehr schwer zurückrufen, wenn der Jagdreiz noch voll gegeben ist. Bei den Spaniern hat die Schleppleine in Sachen Rückruf aber nichts gebracht.

Liebe Grüße

Mirja

Anzahl an Kommentaren: 4

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