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Hundeschulen

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In der Hundeschule lernen Hunde verschiedene Kommandos. Der Hundehalter soll gleichzeitig lernen, diese Kommandos auf eine für den Hund verständliche Art und Weise zu geben. Es ist dadurch möglich, auch schwierige und sogar aggressive Hunde zu erziehen und das richtige Einwirken auf solche Hunde zu erlernen, sodass auch in schwierigen Fällen das weitere Zusammenleben von Hund und Halter ermöglicht werden kann.

Das Training kann in Hallen, im Freien oder auf Hundeplätzen mit verschiedenen Trainingsgegenständen durchgeführt werden.

Hundeschule finden

Prinzipiell unterliegt die Selbstbezeichnung als Hundeschule oder Hundetrainer keinen behördlichen oder rechtlichen Vorgaben. Jeder darf sich also ohne weiteres als Hundetrainer oder Hundeschule bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland müssen seit dem 1. August 2014 alle Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten wollen, eine Genehmigung durch das örtliche Veterinäramt einholen

IHK-Zertifikat - Kompaktlehrgang für Hundetrainer

In Kooperation mit der IHK Potsdam, der IHK Düsseldorf und der IHK Freiburg Südlicher Oberrhein bietet der BHV einen komprimierten Zertifikatslehrgang zum/zur „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ an, der sich speziell an Hundetrainer/innen und -Verhaltensberater/innen richtet, die bereits in diesem Beruf arbeiten.

Dieser Lehrgang besteht aus

  • einer Selbstlernphase 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn
  • einer Präsenzwoche mit abschließenden Klausuren
  • einer fachpraktischen Zertifikatsprüfung

Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme

Nachweis über mindestens 2 Jahre gewerbliche Tätigkeit als Hundeerzieher/in und/oder Verhaltensberater/in durch entweder

  • Gewerbezulassung/Erlaubnis oder
  • Sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in der Branche

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält man das Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“.
Das IHK-Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ ist ein durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam seit vielen Jahren anerkannter Abschluss. Das Qualifizierungsangebot der IHK Potsdam berücksichtigt die Anforderungen der artgerechten und tierschutzgemäßen Erziehung, Haltung und Ausbildung von Hunden sowie den verhaltensgerechten Umgang zwischen Hunden und Menschen.

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Hunde-Clicker-Box: Plus Clicker für sofortigen Spielspaß Egal ob Ihr Hund wichtige Grundkommandos oder raffinierte Tricks lernen soll, beim Clickertraining wird er körperlich und geistig gefordert und spielerisch trainiert. In der GU Hunde-Clicker-Box werden die wichtigsten Clicker-Grundlagen vermittelt und Sie lernen Schritt für Schritt den Clicker bei der Grunderziehung und beim Trainieren von Tricks sinnvoll einzusetzen. Die praktischen Trainingskarten erklären detailliert das richtige Vorgehen beim Clickern und geben Anregung für immer neue Übungen - hier ist für jedes Mensch-Hund-Team das Richtige dabei. Unsere erfahrene Autorin gibt außerdem Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema und bietet Lösungswege für spezielle Trainingsprobleme. Dank dem beigelegten Clicker steht dem sofortigen Clickervergnügen nichts mehr im Weg - egal ob zuhause oder unterwegs!

Neue Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die Ausbildung von Hunden

Ab dem 01. August 2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz für jeden, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet. Auch wer beabsichtigt, in der Hundeausbildung tätig zu werden, braucht eine Erlaubnis. Neben den Betreibern von klassischen Hundeschulen fallen darunter auch  

  • Hundeverhaltenstherapeuten 
  • Anbieter von Welpenspielstunden, bei denen die Halter angeleitet werden 
  • das Ausbilden von Blindenhunden 
  • das Ausbilden von „Servicedogs“ 
  • sonstige Tätigkeiten mit Hunden gegen Entgelt. 

Verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärzten, die im Rahmen des freien Berufes „Tierärztin/Tierarzt“ in selbstständiger Tätigkeit ausgeführt werden, gelten nicht als erlaubnispflichtig, ebenso wenig wie die Durchführung von Hundeführerscheinkursen der Landestierärztekammer. 

 Zuständig für die Erlaubniserteilung für Ihre Einrichtung ist das Veterinäramt. 

 Zur Beantragung der § 11 Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • ausgefüllter Antrag  
  • polizeiliches Führungszeugnis, 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und  
  • Plan der Trainings-/Ausbildungsstätte, sofern die Tätigkeit nicht mobil ausgeübt wird  

  

Wer für die Tätigkeit einen Antrag stellt, muss eine für den Tierschutz verantwortliche Person benennen. Diese kann, muss aber nicht, mit dem Antragsteller identisch sein. Die verantwortliche Person trägt die Verantwortung für die Tiere und muss daher während der Tätigkeit örtlich und zeitlich anwesend sein. 

Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein. Hierfür benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beides kann bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.  

  Darüber hinaus muss die verantwortliche Person sachkundig sein. Die Sachkunde kann entweder mit einer Qualifikation erbracht werden (siehe I.) oder mit einem dreiteiligen Fachgespräch am örtlich zuständigen Veterinäramt (siehe II.). Für die Zulassung zum Fachgespräch müssen fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. 

Verantwortliche Person mit Qualifikation 

Bestimmte Qualifikationen werden als ausreichender Sachkundenachweis anerkannt, so dass kein zusätzliches Fachgespräch zur Prüfung der Sachkunde im Veterinäramt Dachau durchgeführt werden muss. Diese Qualifikationen sind:

  • „Niedersächsische Hundetrainerzertifizierung“ der Tierärztekammer Niedersachsen 
  • Zertifizierte Hundetrainer/innen der Tierärztekammer Schleswig-Holstein 
  • Zertifikat „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV“ des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. und der IHK Potsdam 
  • Approbation als Tierarzt
  • Personen, die eine genannten Qualifikationen nachweisen können und bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben. 

Verantwortliche Person ohne Qualifikation, aber mit fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten 

Die verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Hierfür sind Unterlagen vorzulegen, mit denen eine entsprechende berufliche Ausbildung oder ein beruflicher oder sonstiger mindestens zweijähriger Umgang mit Hunden belegt werden kann.  

Als Nachweis über den beruflichen Umgang gilt zum Beispiel eine mindestens zweijährige Arbeit in einer Einrichtung mit Hundeausbildung, als Diensthundeführer oder Hundeausbilder bei Polizei, Bundeswehr oder Zoll. 

Für den Nachweis über einen sonstigen Umgang kommt zum Beispiel die mindestens zweijährige, erfolgreiche Tätigkeit in Frage. Dazu benötigen Sie Nachweise von Prüfungen mit eigenen Hunden wie etwa Begleithundeprüfungen, Jagdhundeprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Sporthundeprüfungen, schriftliche Nachweise durch qualifizierte Dritte.  

In diesem Fall muss das Veterinäramt die Sachkunde in einem Fachgespräch prüfen.  

Das Fachgespräch besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.  

Der theoretische Teil besteht aus einer „schriftlichen“ Prüfung (1 a) am PC (Fragenkatalog im D.O.Q.-Test PRO) und einer mündlichen Prüfung (1 b). 

Der praktische Teil (2) und die mündliche Prüfung finden an einem Tag statt. 

1a) Zuerst wird mit einer schriftlichen Prüfung (Fachfragentest am PC, sog. „D.O.Q.-Test PRO“) geprüft, ob die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vorhanden sind. Der Test mit insgesamt 50 Fragen dauert 90 Minuten und steht nur online im Internet zur Verfügung. Das Bestehen dieses Testes ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Zum Bestehen des Online-Tests müssen Sie mehr als 75 Prozent aller Fragen richtig beantworten.  

1b) Bei einem 2. Termin erfolgt die mündliche Prüfung (ca. 60 Minuten). Dabei müssen Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet sowie Bilder und Videos analysiert werden.

2) Im Anschluss an die mündliche Prüfung werden die praktischen Fähigkeiten in einer praktischen Prüfung (60 min) beurteilt. Dazu brauchen Sie Hund-Halter-Gespanne, die Sie selbst mitbringen müssen, und für die Sie die Haftung übernehmen.  

Bei der mündlichen (1b) und bei der praktischen Prüfung (2) nimmt neben einem Amtstierarzt des Veterinäramtes Dachau auch ein externer Sachverständiger teil.  

Bestehen Sie einen der 3 Prüfungsteile nicht, können Sie den betreffenden Prüfungsteil frühestens nach zwei Monaten wiederholen.  

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 1 b) und auf die praktische Prüfung 2) können Sie die Literaturempfehlungen einschl. der Liste der Prüfungsthemen hier einsehen. Der Fragenkatalog ohne Antworten kann von Hundetrainerinnen und -trainern aus dem Landkreis Dachau beim Veterinäramt Dachau angefordert werden. 

Personen, deren vollständige Sachkunde im Rahmen des Fachgesprächs noch geprüft werden muss und die bereits jetzt Hundeschulen und/oder sonstige Einrichtungen betreiben, dürfen diese Tätigkeit bis zur Erlaubniserteilung weiter betreiben.

Verantwortliche Person  o h n e  Qualifikation und  o h n e  fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten  

Die verantwortliche Person, die über keine der unter I. genannten Qualifikation verfügt und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten unter II. nicht nachweisen kann, muss mindestens zwei Jahre berufliche Ausbildung absolvieren oder mindestens zweijährigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Hunden erwerben. 

Erst danach sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Fachgespräch im Veterinäramt Dachau erfüllt. Falls Sie bereits eine Hundeschule oder sonstige Einrichtung betreiben, dürfen Sie diese Tätigkeit ab sofort nicht mehr ausüben. 

Die Kosten für das Erlaubnisverfahren sind ca. € 600,00.

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Kommentare

Dienstag, 21 November, 2017 - 22:16
Soran-20

Hallo,

das ist eigentlich ganz einfach , wenn man die richtige selbstsichere Ausstrahlung mitbringt. Selbst mit fremden Hunden hat das bei mir gut funktioniert. Man muss einfach nur ruhig und bestimmt zu dem Hund sein. Wenn ein fremder Hund mich anspringen will, dann gehe ich einfach in die Knie und blocke ihn, indem ich die Handflächen vor ihn halte. Das mache ich so oft wie der Hund es versuchen möchte. Zwischendrin zeige ich ihm mit dem Finger, dass er sich setzen oder Platz machen soll. Und wenn er das tut dann belohne ich ihn mit Streicheln oder Leckerlis. Die Leckerlis sollte man nicht in der Hand halten, da sonst der Hund davon abgelenkt wird.

VG Soran

Anzahl an Kommentaren: 11
Dienstag, 17 Januar, 2017 - 22:20
Ebonia30

Hi Lasse,

ich finde das Klickertraining ist nicht unbedingt was für Anfänger. Ich hab am Anfang die Klicks nicht immer zum richtigen Zeitpunkt gegeben und auch oft als Belohnung für Betteln und anderes Verhalten, was ich eigentlich gar nicht belohnen wollte. Ich hab dann mich informiert und bei den Basics angefangen.

Übe einfach mal mit einem Leckerli in der Hand und halte deinem Hund 2 Arme ausgestreckt hin. Wenn er dann zur Hand ohne dem Leckerli geht, dann gibt dein Partner einen Klick ab und er kriegt sein Leckerli. So haben wir ihn auf das Klickgeräusch anstatt nur auf seine Sinne zu hören trainiert und das funktionierte ganz gut.

Wichtig ist wirklich nur das Verhalten mit dem Klick zu belohnen und nicht den gleichen Fehler wie wir zu machen. Denn wenn Du falsches Verhalten wie Betteln belohnst macht es das Ganze am Ende noch schlimmer :/

Grüße Ebonia

 

Anzahl an Kommentaren: 10
Dienstag, 2 Mai, 2017 - 17:52
Fieston-22

Wir hatten mit dem Training wenig Probleme. Anfangs haben wir immer mit Belohnungen bestärkt, danach teilweise und am Ende per Zufall.

Immer belohnen:
Für jedes korrekte Verhalten gibt es einen Click und die Belohnung. Die permanente Belohnung wird von Dir so lange durchgeführt, bis das Verhalten die erwünschte Qualität hat.

Teilweise belohnen:
Nur jedes 2. richtige Verhalten wird belohnt, einmal gibt es Click und Belohnung, das andere Mal gibt es nichts. Damit wird das Verhalten gefestigt, der Hund zeigt es zuverlässiger und meistens auch schneller. Nun wird das auslösende Signal (Befehl, Kommando) eingeführt. Es kann passieren, daß Dein Hund bei zu schnellem Übergang auf variable Belohnung plötzlich keine Lust mehr hat, oder plötzlich scheinbar alles vergessen hat. Dann gehst Du einfach wieder einen Schritt zurück, und bestärkst etwas öfter.

Per Zufall belohnen:
Im Alltag gibt es nur noch ab und zu eine Belohnung. Das verhindert, daß das neu erlernte Verhalten vergessen wird. Nun kannst Du auch mit einem Lob bestärken, das genügt dem erfahrenen Hund, gib aber auch jetzt noch gelegentlich mal eine Belohnung. Das erhält die Motivation Deines Hundes.
Du kannst jetzt davon ausgehen, daß Dein Hund ein Verhalten gut gelernt hat, gelegentlich kann es passieren, das es wieder “schlechter” wird, der Grund ist meistens mangelnde Anwendung im Alltag. Das ist normalerweise kein Problem, es genügen wenige Male der Bestärkung und Dein Hund zeigt es wieder wie gewohnt.

Viele Grüße Fieston

 

Anzahl an Kommentaren: 10
Freitag, 18 Januar, 2019 - 22:32
Johannes-49

Das Clicker-Training ist im Prinzip nichts anderes, als die Belohnung mit einer Ebene dazwischen. Wenn man es falsch anwendet kann es auch schnell mal falsches Verhalten verstärken.

Wie man genau das Clickertraining anwendet bleibt jedem selbst überlassen. Viele löschen unerwünschtes Verhalten durch Ignorieren.

Schlechte Erfahrungen macht man mit jeder Erziehungsmethode wie dem Klickern nur dann, wenn man sie falsch anwendet. Der Hund ist in den meisten Fällen nicht das Problem.

Grüße Johannes

Anzahl an Kommentaren: 10
Sonntag, 19 Mai, 2019 - 20:52
Tara39

Hi,

Schleppleinen sind auch total praktisch, wenn man unterwegs fremde Hunde trifft und diese einfach frei auf den angrenzenden Wiesen spielen lassen möchte. Mit anderen Leinen geht das ja gar nicht. Mit Schleppleine können Hunde wild herumtollen, solange es nicht große Gruppen von Hunde sind. Auf Hundewiesen mit vielen herumtollenden Hunden bilden sich schnell kleine Gruppen von Hunden, die dann öfters auf die Schleppleine treten und das ist dann für den Hunde an der SChleppleine nicht mehr so toll. 

So hat jede Leine ihren Zweck. Wir haben eine 5 Meter Leine für die Gassistrecken und die Strecken zu den Hundefreunden. Die Schleppleine verwenden wir, wenn wir am Acker oder großen Feldern vorbeilaufen und unser Hund endlich wieder richtig Gas geben kann-

GLG Tara

 

Anzahl an Kommentaren: 4

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