Appenzeller Sennenhund
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Der Apenzeller Sennenhund ist ein mittelgrosser Sennenhund aus der Reihe der Schweitzer Sennenhunde. Der Appenzeller Sennenhund gehört zu den Bauernhundenund wurde vorwiegend als aufmerksamer Hüter und Treiber des Viehs eingesetzt. Die Bauern im Appenzellerland und den umliegenden Bergkantonen betrachten ihre Hunde noch immer unter dem Gesichtspunkt der Gebrauchstüchtigkeit und züchten weniger nach rassebedingter Schönheit. Der Appenzeller Sennenhund bewegt sich gern und braucht angemessene Beschäftigung. Meist zeigt er sich sehr sozial sowohl Menschen, einschließlich Kindern, als auch anderen Hunden gegenüber. Als aufmerksamer Wächter bellt der Appenzeller Sennenhund gern und lautstark. Sein helles Organ ist für seine Rasse markant. Er hat eine gute Auffassungsgabe, ist sehr lernwillig und -fähig und beherrscht es schnell, gehorsam zu werden, wenn man es richtig angeht. Die Erziehung des Appenzellers ist wegen seines guten Einfühlungsvermögens, was Mimik und Gestik seiner Bezugspersonen angeht, vergleichbar unkompliziert; Stringenz ist aber sehr förderlich.
Widerristhöhe:
Rüden: ca. 56 cm, Hündinnen: ca. 54 cm
Gewicht:
Rüden: ca. 30 kg, Hündinnen: ca. 27 kg
HAAR:
Stockhaar, fest und anliegend. Deckhaar dicht und glänzend. Unterwolle dicht, schwarz, braun oder grau.
FARBE:
Die Grundfarbe ist schwarz oder braun, mit möglichst symmetrischen braun-roten und weißen Abzeichen. Kleine braun-rote Abzeichen (Flecken) über den Augen. Braun-rote Abzeichen an den Backen, an der Brust (links und rechts, im Bereich des Schulter-Oberarm-Gelenkes) und an den Läufen, wobei das Braun-rot stets zwischen schwarz bezw. Havannabraun und weiß liegen muss. Weiße Abzeichen: Gut sichtbare, weiße Blässe, die vom Oberkopf ohne Unterbrechung über den Nasenrücken läuft und den Fang ganz oder teilweise umfassen kann. Weiß vom Kinn über Kehle ohne Unterbrechung bis zur Brust. Weiß an allen vier Pfoten. Weiß an der Rutenspitze. Weißer Nackenfleck oder halber Halsring toleriert. Durchgehender, dünner, weißer Halsring zwar toleriert, aber nicht erwünscht.
HISTORIE:
1853 wird im "Tierleben der Alpenwelt" erstmals ein Appenzeller Sennenhund als ein "hellbellender, kurzhaariger, mittelgrosser, vielfarbiger Sennenhund" beschrieben, der "strichweise in ganz regelmäßigem, spitzartigem Schlag, teils zur Hut der Hütte, teils zum Zusammentreiben der Herde, vorzufinden ist."
1895 forderte der große Förderer der Rasse, Forstmeister Max Sieber, die SKG auf, etwas für den Appenzeller Sennenhund zu tun.
1898 stellte der Regierungsrat des Kantons St.Gallen SFr.400.-zur Hebung der Zucht des Appenzellers zur Verfügung. Im Auftrag der SKG wurde eine Kommission gebildet, Rassekennzeichen festgelegt und an einem Jahrmarkt in Altstätten 9 Rüden und 7 Hündinnen aufgestöbert. Sie erhielten Prämien zwischen Fr.5. bis Fr.10.
Als Folge davon erschienen 1989 an der ersten internationalen Hundeausstellung in Winterthur 8 Appenzeller in der versuchsweise eingeführten Klasse "Sennenhunde". Dank der Anregung von Prof. Dr. Albert Heim, der sich sehr engagiert der Schweizer Sennenhunde und damit auch des "Appenzellers" annahm, wurde 1906 der "Appenzeller Sennenhunde Club" mit dem Zweck gegründet, die Rasse in ihrer Natürlichkeit zu erhalten und zu fördern. Mit der obligatorischen Eintragung der Welpen in das "Appenzeller Hundestammbuch" begann die gezielte Reinzucht.
1914 erarbeitete Prof. A. Heim den ersten gültigen Rassestandard. Das ursprüngliche Zuchtgebiet war das Appenzellerland; heute wird die Rasse über die ganze Schweiz verteilt und über die Landesgrenzen hinaus in vielen Ländern gezüchtet. Der Begriff "Appenzeller Sennenhund" ist heute klar umrissen und die Rasse als solche von den übrigen Schweizer Sennenhunden eindeutig abgegrenzt. Obschon der Appenzeller Sennenhund viele Liebhaber gefunden hat, ist die Zuchtbasis immer noch sehr klein. Nur durch verantwortungsbewusstes Züchten wird es möglich sein, die natürlichen und hervorragenden Erbanlagen der Rasse zu erhalten und zu festigen.
Wie ist das nur möglich, dass solche Hunde trotzdem überall in den Grossstädten anzutreffen sind? Das Tierschutzgesetz verbietet seit 1986 das Beschneiden der Ohren und seit 1998 das Amputieren der Rute. Kupierte Hunde dürfen seit 2001 nicht mehr auf Ausstellungen präsentiert werden. Der Verband Deutscher Hundezüchter hat 2002 ein generelles Ausstellungsverbot für kupierte Hunde aus dem In- und Ausland erlassen.
Im Alter von drei Tagen wurde den Welpen die Rute entfernt. Die Ohren zwischen der achten und zwölften Lebenswoche wurde mit einer Metallklemme eingeklemmt, die überhängenden Bereiche beschnitten, die Ränder vernäht und die hochempfindlichen verletzten Ohren in Spannung über dem Kopf mit Klebebändern fixiert. Die Eingriffe sollten unter Narkose durchgeführt werden, was in der Praxis jedoch oft umgangen wurde, wenn Hundehalter selbst zu Zange und Messer griffen.
Ist ein Hund in Deutschland geboren und wird zum Kupieren in ein anderes Land verbracht und wieder mit zurück genommen, ist dies laut dem Amtsgericht Neunkirchen Urteil ein Straftatbestand.
Grüße Elena